Wenn Sie endlich nicht mehr bei der IHK zwangsweise Mitglied sein wollen,
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Sie wollen nicht einer Organisation angehören, die sowieso nichts für Sie tut?
Na ja, faktisch ist es so, dass Sie gar nicht gewungen werden dürfen der IHK an zu gehören.
Grundlage dazu ist der
Artikel 25 Gundgesetzes(GG) in Verbindung mit dem
Artikel 20(3) des GG und dem
Artikel 20(2) der UN Charta vom 10. Dezember 1948 Resolution 217 (III) (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Artikel 25 des GG lautet:
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 20(3) des GG lautet:
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 20 (2) der UN Charta lautet:
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.